Häufige Fragen vor der ersten Anfrage

Zehn Antworten zu Leistungen, Kosten und Ablauf. Was hier fehlt, klären wir im kostenfreien Rückruf.

Welche Leistungen bietet Phase 4 Architektur an?

Die Leistungsphasen 1 bis 4 der HOAI: Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung bis zum eingereichten Bauantrag.

Dazu kommen Aufmaß und Bestandspläne, Machbarkeitsprüfungen mit Variantenvergleich und die Vorbereitung von Bauvoranfragen.

Für welche Projekte und Auftraggeber ist das Büro geeignet?

Für Neubau, Umbau, Anbau, Aufstockung und Nutzungsänderung – bei Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern, Gewerbegebäuden und gemischt genutzten Gebäuden.

Ich arbeite für private Bauherren, Eigentümer, gewerbliche Auftraggeber, Investoren, Bauunternehmen und Immobilienmakler.

Welche Vorteile hat die Konzentration auf die Leistungsphasen 1–4?

In den frühen Phasen fallen die Entscheidungen, die ein Vorhaben am stärksten prägen: was gebaut wird, wie groß, in welcher Form und ob es genehmigungsfähig ist.

Ich konzentriere mich ganz auf diese Phasen, kläre Baurecht und Fachplanung früh und übergebe am Ende eine nachvollziehbare Grundlage für alle weiteren Schritte.

Kann ich auch nur eine einzelne Leistungsphase beauftragen?

Ja. Sie können einzelne Leistungsphasen oder die Phasen 1 bis 4 zusammen beauftragen. Was sinnvoll ist, hängt vom Projektstand ab – das besprechen wir vorab.

Umfang, Ergebnisse und Honorar werden vor Beginn schriftlich vereinbart.

Wie läuft die Zusammenarbeit ab?

Sie schildern Ihr Vorhaben über das Anfrageformular, ich rufe Sie kostenfrei zurück. In einem Erstgespräch klären wir Ziele, Projektstand und den sinnvollen Leistungsumfang.

Danach erhalten Sie ein Angebot. Während der Planung besprechen wir jede wichtige Entscheidung gemeinsam und halten sie schriftlich fest.

Mit welchen Kosten muss ich für die Planung rechnen?

Das Honorar hängt von der Größe und Art des Vorhabens, den beauftragten Leistungsphasen und dem Aufwand im Bestand ab. Eine seriöse Zahl ist erst nach dem Erstgespräch möglich.

Sie erhalten vor Beginn ein schriftliches Angebot, in dem Leistungsumfang und Honorar klar beschrieben sind. Die HOAI dient dabei als Orientierung.

Welche Unterlagen sollte ich für eine erste Einschätzung vorbereiten?

Hilfreich sind Lageplan oder Flurkarte, vorhandene Bauzeichnungen, Fotos vom Grundstück oder Gebäude und, falls vorhanden, der Bebauungsplan.

Es muss nichts vollständig sein: Was fehlt, klären wir gemeinsam in der Grundlagenermittlung.

Unterstützt das Büro auch bei Umbauten und Nutzungsänderungen?

Ja, Bauen im Bestand ist ein Schwerpunkt. Ich nehme das Gebäude auf, prüfe die baurechtlichen Anforderungen der neuen Nutzung und erstelle die Unterlagen für den Bauantrag.

Was geschieht nach Abschluss der Genehmigungsplanung?

Ich übergebe Ihnen die Planunterlagen in geordneter Form und erläutere den Planungsstand, wichtige Entscheidungen und offene Punkte.

Ausführungsplanung, Vergabe und Bauleitung (Leistungsphasen 5 bis 9) gehören nicht zu meinem Angebot. Diese Leistungen übernehmen weitere Architekten, Fachplaner oder Baufirmen; die Übergabe an sie unterstütze ich gern.

In welchem Gebiet betreuen Sie Projekte?

In Duisburg, den angrenzenden Städten und im Ruhrgebiet. Bei Vorhaben außerhalb dieses Gebiets fragen Sie gern nach.